Dr. Kambiz YAZDI - Wahlarzt
Was ist ein Wahlarzt?
Der Wahlarzt ist vertraglich nicht an Krankenkassen gebunden. Sie benötigen für einen Wahlarzt weder eine Überweisung, noch einen Krankenschein, noch eine E-Card. Die Leistungen werden zunächst direkt an Sie verrechnet. Sie bekommen von Ihrer Krankenkasse einen Teil der Kosten rückerstattet.
KostenrÜckerstattung
Die Honorarnote kann mit der Zahlungsbestätigung (Quittung, Zahlschein) bei Ihrer Krankenkasse mit dem Antrag auf Kostenersatz eingereicht werden. Für diesen einfachen Vorgang bekommen Sie gerne bei Ihrem Besuch detaillierte Informationen. Die Höhe der Rückerstattung hängt von den erbrachten Leistungen und Ihrer Krankenkasse ab. Viele Privatversicherungen übernehmen darüber hinaus Ihren Restanteil des Honorars. Fragen Sie einfach Ihren Versicherungsberater.